Seit dem 1. September 2023 ist das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung sind einige wichtige Verpflichtungen für Unternehmen einher gegangen.
Für die Vernichtung personenbezogener und vertraulicher Papierdaten ist ein Aktenvernichter die sicherste und einfachste Methode eine gesetzeskonforme Datenvernichtung sicherzustellen. Damit wird eine Rekonstruktion der vernichteten Daten nah zu unmöglich gemacht. Für Aktenvernichter gilt seither gemäss Datenschutzgesetz die Mindestanforderung der Sicherheitsstufe P-4.
Maximale Sicherheit | Sehr hohe Sicherheit | Hohe Sicherheit |
Partikelgrösse: Über 2000 Partikel | Partikelgrösse: Über 1000 Partikel | Partikelgrösse: Über 300 Partikel |
pro A4 Blatt | pro A4 Blatt | pro A4 Blatt |
(2 x 12 mm) | (4 x 12 mm) | (4 x 40 mm) |
Bis zu 6-Mal sicherer
Mikroschnittpartikel bieten Ihnen höchste Sicherheit. Das sind winzige, unlesbare Partikel, die Ihre Privatsphäre schützen.
Mehr vernichten, seltener leeren
Die extem kleinen Partikel nehmen weniger Volumen im Papierkorb ein, dadurch muss der Papierkorb seltenter geleert werden.
Leiser Betrieb
Aufgrund ihrer Konstruktion sind Mikroschnitt Aktenvernichter leiser als Partikelschnitt Schredder und sorgen so für angenehmes, geräuscharmes Vernichten – ideal für gemeinsam genutzte Arbeitsbereiche.
Je kleiner die Partikel desto höher die Sicherheitsstufe. Um Dokumente sicher zu vernichten, empfiehlt sich ein Partikel-, Mini- oder Mikroschnitt Aktenvernichter.